Dauer der Anmietung eines Unfallersatzwagens

Verkehrsrecht

Muss ein Unfallersatzwagen angemietet werden, so ist die zulässige Dauer nicht auf die reine Reparaturdauer beschränkt. Es ist auch angemessen, den Zeitraum bis zum Eintreffen des Sachverständigengutachtens sowie eine angemessene Bedenkzeit mit einzubeziehen, sofern das Gutachten unverzüglich in Auftrag gegeben wurde.
Hinsichtlich der Schadensberechnung kann die Schwacke-Liste mit einem Zuschlag von 20% gegenüber dem Normaltarif verwendet werden.


AG Olpe, 23.04.2014 - Az: 25 C 835/12

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