Abstellen des Mietwagens auf dem Unternehmensgelände: Mietverhältnis beendet?

Verkehrsrecht

Sofern ein Mietwagen vom Mieter vor dem Ende des Mietvertrages auf dem Gelände des Mietwagenunternehmens abstellt und den Schlüssel in eine dort angebrachte Rückgabevorrichtung einwirft, so ist dies keine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages.

Hierzu führte das Gericht aus:

Zum Mietgebrauch gehört auch das Abstellen auf dem frei zugänglichen Parkgelände/öffentlich zugänglicher Hof des Mietwagenunternehmens.

Die Beendigung des Mietvertrages war im vorliegenden Fall vertraglich durch Zeitablauf bestimmt auf 8:00 Uhr morgens. Die einseitige bloße Besitzaufgabe durch den Mieter durch Abstellen des Kfz bereits in der Nacht zuvor und Einwurf des Schlüssels in einen Einwurfkasten beinhaltet keine vorzeitige Beendigung des Mietvertrages.

Dass der Vermieter eine solche Rückgabevorrichtung optional vorhält, kann in Ansehung der tatsächlichen Verhältnisse nicht als Willenserklärung dahin gedeutet werden, dass dadurch ein vorzeitiger Mietaufhebungsvertrag wirksam zustande kommt.


LG Lübeck, 13.06.2013 - Az: 14 S 211/11

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