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Bußgeldverfahren - Autovermieter erhält für Auskunft keine EntschädigungDie Erteilung einer einfachen
Auskunft über den Mieter eines Kraftfahrzeugs durch einen gewerblichen
Autovermieter im Bußgeldverfahren stellt regelmäßig keinen
entschädigungsfähigen Aufwand i.S.d §§ 20ff JVEG dar.
Dies gilt auch dann, wenn der einzelkaufmännisch tätige Zeuge
persönlich Halter des fraglichen Fahrzeugs ist.
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