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Haftungsfreistellung - AGB-Klauseln des Autovermieters müssen sich an Vollkaskoversicherung orientieren!

Wurde eine Haftungsfreistellung zugunsten des Mieters eines Fahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts vereinbart, so muss diese Freistellung dem Leitbild der Vollkaskoversicherung entsprechen. Dem widerspricht eine AGB-Klausel, nach der das bloße Befahren einer Rennstrecke zum Wegfall der Haftungsfreistellung führt. Daher ist diese Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
LG Kaiserslautern, 28.7.2009 - Az: 2 O 234/08
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