Haftungsfreistellung
- AGB-Klauseln des Autovermieters müssen sich an Vollkaskoversicherung
orientieren!
Wurde eine Haftungsfreistellung
zugunsten des Mieters eines Fahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen
Entgelts vereinbart, so muss diese Freistellung dem Leitbild der Vollkaskoversicherung
entsprechen. Dem widerspricht eine AGB-Klausel, nach der das bloße
Befahren einer Rennstrecke zum Wegfall der Haftungsfreistellung führt.
Daher ist diese Klausel wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters
unwirksam.