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Unfallersatztarif erst wenn Normaltarif nicht verfügbar ist!Besteht nach einem Unfall
Anspruch auf einen Mietwagen, so darf dieser nicht gleich zum Unfallersatztarif
angemietet werden. Zunächst muss der Unfallgeschädigte versuchen,
ein Fahrzeug zum Normaltarif zu mieten. Tut der Geschädigte dies nicht,
so besteht die Gefahr, dass die über den Normaltarif hinausgehenden
Kosten nicht erstattet werden müssen.
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