Auf
deutlich über dem Normaltarif liegende Tarife ist hinzuweisen!
Ein Autovermieter, der
einem Unfallgeschädigten einen Mietwagen anbietet, ist verpflichtet,
unmissverständlich darauf hinzuweisen, wenn der Tarif deutlich über
ortsüblichen Normaltarif liegt. Unterlässt der Vermieter dies,
so ist der Kunde nicht zur Zahlung der Differenz zwischen Tarif und der
von der gegnerische Haftpflichtversicherung erstatteten Beträge -
nämlich dem ortsüblichen Normaltarif - verpflichtet.