AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Auf deutlich über dem Normaltarif liegende Tarife ist hinzuweisen!

Ein Autovermieter, der einem Unfallgeschädigten einen Mietwagen anbietet, ist verpflichtet, unmissverständlich darauf hinzuweisen, wenn der Tarif deutlich über ortsüblichen Normaltarif liegt. Unterlässt der Vermieter dies, so ist der Kunde nicht zur Zahlung der Differenz zwischen Tarif und der von der gegnerische Haftpflichtversicherung erstatteten Beträge - nämlich dem ortsüblichen Normaltarif - verpflichtet.
LG Coburg, 22.12.2009 - Az: 14 O 492/08
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Kabel1 - K1 Journal und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben