Aufschlag
auf Normaltarif bei Unfallersatzfahrzeug
Der Schädiger muss
darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer
Tarif nach den konkreten Umständen "ohne weiteres" zugänglich
gewesen ist. Gelingt der Nachweis, so sind nur die Mietwagenkosten zu ersetzen,
die unter unter Berücksichtigung von unfallbedingten Sonderleistungen
höchstens 15 Prozent über dem Normaltarif liegen.