| Mietwagen nicht winterfest - Vermieter haftet bei Unfall! |
| Ein Autovermieter ist verpflichtet,
seine Mietfahrzeuge in den Wintermonaten mit Winterreifen auszurüsten.
Eine ausdrückliche Vereinbarung ist hierzu nicht erforderlich. Verursacht
ein Fahrzeugmieter aufgrund der nicht wintertauglichen Bereifung einen
Unfall, so haftet der Vermieter alleine für den Schaden.
OLG Hamburg, 23.4.2007 - Az: 14 U 34/07 |