| Benachrichtigung des Fahrzeugvermieters erst nach Abschluß der Unfallaufnahme |
| Kümmert sich der Mieter
eines Fahrzeugs nach einem Unfall zunächst um ein verletztes Kind
und die polizeilichen Ermittlungen zum Unfallhergang und benachrichtigt
er erst danach den Vermieter über den Unfall, so verwirkt er keine
Vertragsstrafe wegen schuldhafter verspäteter Benachrichtigung des
Vermieters. Er benimmt sich dadurch vielmehr wie ein besonnener Mieter.
Es besteht kein schutzwürdiges Interesse des Vermieters daran, neben der Polizei eigene Ermittlungen am Unfallort anzustellen. BGH, 21.11.2007 - Az: XII ZR 213/05 |