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Benachrichtigung des Fahrzeugvermieters erst nach Abschluß der Unfallaufnahme
Kümmert sich der Mieter eines Fahrzeugs nach einem Unfall zunächst um ein verletztes Kind und die polizeilichen Ermittlungen zum Unfallhergang und benachrichtigt er erst danach den Vermieter über den Unfall, so verwirkt er keine Vertragsstrafe wegen schuldhafter verspäteter Benachrichtigung des Vermieters. Er benimmt sich dadurch vielmehr wie ein besonnener Mieter.
Es besteht kein schutzwürdiges Interesse des Vermieters daran, neben der Polizei eigene Ermittlungen am Unfallort anzustellen.

BGH, 21.11.2007 - Az: XII ZR 213/05