| Aufklärungspflicht über Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifes |
| Ein Autovermieter muß
den Unfallgeschädigten aufklären, wenn bei einem angebotenen
Tarif, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten
Markt liegt, die Gefahr besteht, daß der volle Tarif nicht von der
Haftpflichtversicherung übernommen wird.
LG Coburg, 6.7.2007 - Az: 32 S 11/07 |