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Schadensschätzung nach Schwacke-MietpreisspiegelDie objektiv erforderlichen
Mietwagenkosten sind im Rahmen des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erstattungsfähig.
Für eine Schadensschätzung im Rahmen des § 287 ZPO stellt
der Schwacke-Mietpreisspiegel 2006 eine geeignete Grundlage dar.
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