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Unfallersatztarif - Vollkaskoversicherungskosten sind ersatzfähigBeruht ein gegenüber
dem Normaltarif erhöhter Unfallersatztarif auf Leistungen, die durch
die besondere Unfallsituation veranlaßt und zur Schadensbehebung
erforderlich sind, so kommt grundsätzlich ein pauschaler Aufschlag
von 20% in Betracht. Die angemessene Höhe ist im jeweiligen Einzelfall
vom Tatrichter zu schätzen.
Unabhängig davon, ob der Geschädigte selbst vollkaskoversichert war oder nicht, sind die Kosten der Vollkaskoversicherung ersatzfähig. |