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Unfallersatztarif - 25% Aufschlag sind OKRegelmäßig ist
aufgrund des erhöhten Kostenaufwands bei der Vermietung eines Unfallersatzwagens
ein pauschaler Aufschlag i.H.v. 25% gerechtfertigt. Auch dann, wenn ein
klassenniedrigeres Fahrzeug angemietet wurde, sind die tatsächlich
entstandenen Kosten nur dann ohne Abzug zu ersetzen, wenn diese tatsächlich
niedriger sind als die fiktiven Kosten für die zulässige Anmietung
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