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Unfallersatztarif - 25% Aufschlag sind OK

Regelmäßig ist aufgrund des erhöhten Kostenaufwands bei der Vermietung eines Unfallersatzwagens ein pauschaler Aufschlag i.H.v. 25% gerechtfertigt. Auch dann, wenn ein klassenniedrigeres Fahrzeug angemietet wurde, sind die tatsächlich entstandenen Kosten nur dann ohne Abzug zu ersetzen, wenn diese tatsächlich niedriger sind als die fiktiven Kosten für die zulässige Anmietung
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