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Hinweispflicht auf Gefahr der Nichterstattung des Unfallersatztarifs
Der Autovermieter muß einen Unfallgeschädigten, der ein Fahrzeug zu einem deutlich über dem Normaltarif liegenden Tarif anmietet, auf die Gefahr hinweisen, daß die gegnerische Haftpflichtversicherung den Tarif möglicherweise nicht in vollem Umfang erstatten wird.

BGH, 27.6.2007 - Az: XII ZR 53/05