| Hinweispflicht auf Gefahr der Nichterstattung des Unfallersatztarifs |
| Der Autovermieter muß
einen Unfallgeschädigten, der ein Fahrzeug zu einem deutlich über
dem Normaltarif liegenden Tarif anmietet, auf die Gefahr hinweisen, daß
die gegnerische Haftpflichtversicherung den Tarif möglicherweise nicht
in vollem Umfang erstatten wird.
BGH, 27.6.2007 - Az: XII ZR 53/05 |