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Unfallersatzfahrzeuge - bei 20% Aufschlag ist Schluß!

Der höhere Unfallersatztarif wird mit erhöhtem Kosten- und Risikoaufwand bei der Vermietung begründet. Das Gericht erkannte diesen Aufwand an und begrenzte ihn vorliegend auf einen pauschalen Aufschlag von 20 Prozent auf die Normaltarife. Darüber hinaus dürfen vom Vermieter nur noch bestimmte Nebenkosten in Ansatz gebracht werden (z.B. Kosten einer Vollkaskoversicherung, Kosten der Zustellung und Abholung). Die Abrechnung nach Tagespauschalen ist jedoch nicht zulässig, hier ist von den günstigeren Dreitages- oder Wochenpauschalen auszugehen.
OLG Köln, 2.3.2007 - Az: 19 U 181/06
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