![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Kein Unfallersatztarif bei Schadensersatzanspruch aus VerkehrsunfallNur dann, wenn der Unfallersatztarif
aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist, ist dieser vom Schadensersatzanspruch
aus einem Verkehrsunfall umfaßt. Der Geschädigte muß hierbei
substantiiert vortragen und beweisen, daß ein anderer Tarif nicht
zugänglich war. Kümmert sich der Geschädigte jedoch nicht
um die entstehenden Kosten, so hat er grundsätzlich nur einen Ersatzanspruch
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |