|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |AUTOVERMIETUNG|
Aufklärungspflicht des Autovermieters über Erstattungsfähigkeit des Unfallersatztarifes
Klärt ein Autovermieter einen Unfallgeschädigten darüber auf, daß er einen Tarif anbietet, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt und daher Gefahr besteht, daß die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt, so ist die Vereinbarung eines Unfallersatztarifs nicht sittenwidrig. Der schriftliche Hinweis auf Erhalt eines günstigen Tarifs bei Vorauskasse ist indes keine ausreichende Aufklärung.

BGH, 7.2.2007 - Az: XII ZR 125/04