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Bei kurzer Mietdauer kein Preisvergleich?

Wird ein Mietwagen nach einem unverschuldeten Unfall für maximal acht Tage gemietet, so muß der Geschädigte nicht mehrere Angebote einholen. Der Geschädigte wäre hierzu erst bei einer längeren reparaturbedingten Ausfallzeit verpflichtet, um den Schaden zu minimieren.
Der Geschädigte muß auch nicht Vermittlung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers akzeptieren, da dies eine unzulässige Rechtsberatung darstellen würde.
LG Nürnberg-Fürth, 8.3.2006 - Az: 8 S 1649/05
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