| Bei kurzer Mietdauer kein Preisvergleich? |
| Wird ein Mietwagen nach
einem unverschuldeten Unfall für maximal acht Tage gemietet, so muß
der Geschädigte nicht mehrere Angebote einholen. Der Geschädigte
wäre hierzu erst bei einer längeren reparaturbedingten Ausfallzeit
verpflichtet, um den Schaden zu minimieren.
Der Geschädigte muß auch nicht Vermittlung durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers akzeptieren, da dies eine unzulässige Rechtsberatung darstellen würde. LG Nürnberg-Fürth, 8.3.2006 - Az: 8 S 1649/05 |