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Unfallersatzwagen - Vergleich von Preislisten ist genug!

Die Pflicht, sich über Tarife von Unfallersatzfahrzeugen zu informieren, ist vom Geschädigten dann erfüllt, wenn er sich von einem Autovermieter Preislisten anderer Vermietungen vorlegen läßt und anschließend ein entsprechendes Fahrzeug zu einem - soweit erkennbar - üblichen und angemessenen Tarif
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