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Unfallersatztarif - betriebswirtschaftlich gerechtfertigt?Rechtfertigen die Besonderheiten
des Unfallersatztarifs unter Berücksichtigung der Unfallsituation
den gegenüber dem Normaltarif höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher
Sicht, so verstößt ein Unfallgeschädigter durch Anmietung
zum Unfallersatztarif nicht gegen die Schadenminderungspflicht.
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