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Nicht immer Erkundigungspflicht vor ErsatzwagenanmietungLiegen besondere Umstände
vor, so kann ein Preisvergleich vor Ersatzwagenanmietung ggf. entfallen.
Im vorliegenden Fall hatte ein Unfallgeschädigter nach einem Unfall
am zweiten Weihnachtsfeiertag einen Mietwagen angemietet, dessen Tarif
deutlich über dem Normaltarif lag. Ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht
lag hier nach Ansicht des Gerichts nicht vor.
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