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Wann ist ein Unfallersatztarif zu teuer?Mietet ein Geschädigter
ein Fahrzeug zum Unfallersatztarif an und ist dieser erhöhte Tarif
von dem Geschädigten nicht ohne weiteres erkennbar, so liegt nicht
immer ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor. Angemessen
und gerechtfertigt ist ein Zuschlag von 30% auf den gewichteten Normaltarif,
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