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Unfallersatztarif nur im Ausnahmefall!Bei der Schadensbehebung
ist grundsätzlich der wirtschaftlichste Weg zu wählen. Ein Ersatzfahrzeug
kann daher nur zum günstigsten für den Geschädigten erreichbaren
Tarif gemietet werden. Die Anmietung zum Unfallersatztarif ist nur ausnahmsweise
erlaubt,
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