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Mietwagen nicht zum Unfallersatztarif anmieten!Mietet ein Unfallgeschädigter
einen Monat nach dem Unfall einen Mietwagen zum Unfallersatztarif an, so
verletzt er seine Schadensminderungspflicht. In diesem Fall liegt keine
Notsituation vor, so daß es zumutbar ist, vor der Anmietung zum Unfallersatztarif
die Haftpflichtversicherung des Schädigers zu konsultieren.
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