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Mietwagen nicht zum Unfallersatztarif anmieten!

Mietet ein Unfallgeschädigter einen Monat nach dem Unfall einen Mietwagen zum Unfallersatztarif an, so verletzt er seine Schadensminderungspflicht. In diesem Fall liegt keine Notsituation vor, so daß es zumutbar ist, vor der Anmietung zum Unfallersatztarif die Haftpflichtversicherung des Schädigers zu konsultieren.

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