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Für grob fahrlässige Unfallschäden haftet der MietwagenfahrerVerursacht der Fahrer eines
Mietwagens aufgrund grober Fahrlässigkeit einen Unfall, so kann er
sich nicht auf eine mietvertragliche Haftungsfreistellung berufen. Der
Schaden am Mietwagen ist daher vom Fahrer zu begleichen.
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