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Auf preiswertere Alternativen muß hingewiesen werden!Übernimmt die Versicherung
einen Teil der Mietwagenkosten nicht, weil der genutzte Unfallersatztarif
über dem von den größeren Vermietern angebotenen Tarif
liegt, so macht sich der Autovermieter in Höhe des nicht erstatteten
Betrags schadensersatzpflichtig, sofern er seinen Kunden in Kenntnis des
Grundes für die Anmietung nicht auf den günstigeren Unfallersatztarif
hinweist.
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