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Unfall mit Mietwagen – sofort Ersatz!

Hat ein Kunde mit einem Mietwagen einen Unfall, so muß der Autovermieter sofort Ersatz bereitstellen.
Im vorliegenden Fall kam es während einer USA-Reise mit einem Wohnmobil zu einem Unfall, bei dem das Fahrzeug erheblich beschädigt wurde. Vor Vorliegen des polizeilichen Ermittlungsberichtes wollte die Firma jedoch kein Ersatzfahrzeug bereitstellen, so daß der Kunde eine Woche lang „festsaß“.
Ein Autovermieter ist jedoch grundsätzlich verpflichtet, nach einem Unfall unverzüglich ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen – unabhängig von Schuldfrage oder polizeilichen Erkenntnissen. Der Vermieter ist in einem solchen Fall verpflichtet, das Fahrzeug zum Kunden zu bringen.
AG Frankfurt - Az: 30 C 606/05-25
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