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Mietwagen-Mieter haftet bei Diebstahl nicht sofort...Wird dem Mieter eines Mietwagens
zunächst der Fahrzeugschlüssel und dann der Wagen gestohlen,
so haftet der Mieter nicht zwangsläufig Im zu entscheidenden Fall hatte der Mieter den Fahrzeugschlüssel nicht am Körper getragen, sondern in seinem Rucksack aufbewahrt, aus welchem die Schlüssel in Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |