![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Grobe Fahrlässigkeit bei MietwagenLäßt der Mieter
eines Fahrzeuges im betrunkenen Zustand seine Jacke mit den Schlüsseln
für das Fahrzeug in einer Kneipe zurück, so handelt dieser grob
fahrlässig. Wird das Fahrzeug in der Folge gestohlen, so haftet der
Mieter, da er den Diebstahl nach Ansicht des Gerichts geradezu provoziert
hat.
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |