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Polizei bei Unfall mit Mietwagen nicht verständigtSchaltet ein Fahrer eines
Mietwagens nach einem Unfall mit diesem die Polizei nicht ein, so muß
dieser ggf. den am Fahrzeug entstandenen Schaden selbst tragen. Eine entsprechende
Klausel der AGB eines Mietwagen-Unternehmens, nach welcher der Mieter des
Fahrzeuges allein für Unfallschäden haftet, wenn er die Polizei
nicht hinzuzieht, sah das Gericht als zulässig an.
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