| AGB werden bei Sprachunkenntnis nicht wirksam vereinbart |
| Reserviert ein Kunde, der
nicht der deutschen Sprache mächtig ist, im Ausland bei einem mit
einer deutschen Autovermietung zusammenarbeitenden Reisebüro in seiner
Landessprache mittels Voucher ein Mietfahrzeug, so besteht keine wirksame
Vereinbarung der AGB, wenn dem Kunden später in Deutschland deutschsprachige
Vertragsunterlagen übergeben werden. Wird eine englischsprachige Version
der AGB übergeben, obwohl der Kunde nicht englisch spricht, so ist
auch dies nicht zur wirksamen Einbeziehung der AGB geeignet.
OLG Frankfurt – Az: 23 U 185/01 |