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AGB werden bei Sprachunkenntnis nicht wirksam vereinbart

Reserviert ein Kunde, der nicht der deutschen Sprache mächtig ist, im Ausland bei einem mit einer deutschen Autovermietung zusammenarbeitenden Reisebüro in seiner Landessprache mittels Voucher ein Mietfahrzeug, so besteht keine wirksame Vereinbarung der AGB, wenn dem Kunden später in Deutschland deutschsprachige Vertragsunterlagen übergeben werden. Wird eine englischsprachige Version der AGB übergeben, obwohl der Kunde nicht englisch spricht, so ist auch dies nicht zur wirksamen Einbeziehung der AGB geeignet.
OLG Frankfurt – Az: 23 U 185/01
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