Beschaffenheitsvereinbarung beim Verkauf eines Oldtimers

Verkehrsrecht

Ob und inwieweit sich aus der Modellbezeichnung eines Oldtimers im Kaufvertrag (hier: „Jaguar XK 150 S Roadster“) eine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne von § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB hinsichtlich des technischen Zustands oder hinsichtlich des Vorhandenseins bestimmter historischer Fahrzeugteile ergibt, richtet sich nach den üblichen Erwartungen von Kaufinteressenten auf dem Oldtimermarkt.

Bei einem restaurierten Oldtimer ist das Vorhandensein des Originalmotors - wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - in der Regel keine Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 BGB).

Soweit die Originalität der Fahrzeugteile eines Oldtimers nicht Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung ist, besteht keine Pflicht des Verkäufers, den Käufer vor Abschluss des Vertrages - ungefragt - über nachträgliche technische Veränderungen an dem Fahrzeug aufzuklären.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der spätere Einbau eines anderen Motors ändert nichts an der Zugehörigkeit des Fahrzeugs zu einer bestimmten Baureihe und an der Richtigkeit der Modellbezeichnung. Der Kläger weist zwar darauf hin, dass zur gleichen Zeit von Jaguar ein ähnliches Fahrzeug hergestellt wurde, nämlich der „Jaguar XK 150“, in dessen Modellbezeichnung der Buchstabe „S“ fehlte.

Das letztere Fahrzeug hatte einen Motor mit lediglich 193 oder 213 PS (vgl. die Darstellung im Artikel „Jaguar XK 150“ auf Wikipedia, Stand 28.10.2013), während das Modell mit dem Zusatzbuchstaben „S“ einen Motor hatte, der bei gleichem Hubraum ca. 254 PS leistete.

Entscheidend ist, dass auch der später eingebaute Motor ein „S-Motor“ war. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen P.. Die Fahrzeuge der betreffenden Modellreihe von Jaguar wurden nach den Ausführungen des Sachverständigen mit unterschiedlichen Motoren gebaut. Zunächst wurde ein 3,4-Liter-Motor eingebaut, später eine 3,8-Liter-Version. Sowohl von dem 3,4-Liter- als auch von dem 3,8-Liter-Motor gab es jeweils eine „S-Version“.

Kennzeichen der S-Version war eine andere Vergaser-Anlage, die zu einer Leistungssteigerung führte. Die Bezeichnung „Jaguar XK 150 S-Roadster“ ist daher ein Hinweis darauf, dass in das Fahrzeug ein S-Motor mit einer entsprechenden Leistungs-Steigerung eingebaut ist.

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