Gebrauchtwagen - Verjährungsverkürzung auf ein Jahr?

Verkehrsrecht

Eine Kaufvertragsklausel eines Kfz-Händlers, nach der eine Verjährungsverkürzung auf ein Jahr für Sachmängel erfolgt, hält bei einem Gebrauchtwagenkauf eines Verbrauchers einer Inhaltskontrolle statt. Es liegt auch kein Verstoß gegen ein Klauselverbot vor. Die Reduzierung der Verjährungsdauer auf ein Jahr ist nicht mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der hierdurch abgewichen wird, unvereinbar.

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