Wurde ein zum Verkauf stehendes Fahrzeug nachlackiert,
so ist ein Kfz-Händler dazu verpflichtet, ungefragt darüber zu
informieren. Schließlich ist eine Nachlackierung ein Hinweis auf
einen Unfallschaden. Ohne entsprechenden Hinweis kann der Kaufvertrag wegen
arglistiger Täuschung angefochten werden.