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Wer beim Autokauf eine Unternehmereigenschaft vortäuscht, muss Gewährleistungsausschluss hinnehmen!

Hat ein Verbraucher beim Kaufvertragsabschluss den Eindruck vortäuscht, er sei Unternehmer und erwerbe das Kfz zu gewerblichen Zwecken, so muss sich der Käufer auch den kaufvertraglich vereinbarten vollständigen Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen entgegenhalten lassen.
Im vorliegenden Fall war der Käufer in der von ihm eigenhändig unterschriebenen Vertragsurkunde an vier verschiedenen Stellen ausdrücklich als selbständigen Gewerbetreibenden bzw. Kfz-Händler ausgewiesen worden, der das Fahrzeug zum Zwecke der gewerblichen Wiederveräußerung für seine Firma erworben hat.
AG Rudolstadt, 6.1.2011 - Az: 3 C 44/10
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