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Wer beim Autokauf eine Unternehmereigenschaft vortäuscht, muss Gewährleistungsausschluss hinnehmen!Hat ein Verbraucher beim
Kaufvertragsabschluss den Eindruck vortäuscht, er sei Unternehmer
und erwerbe das Kfz zu gewerblichen Zwecken, so muss sich der Käufer
auch den kaufvertraglich vereinbarten vollständigen Ausschluss von
Gewährleistungsansprüchen entgegenhalten lassen.
Im vorliegenden Fall war der Käufer in der von ihm eigenhändig unterschriebenen Vertragsurkunde an vier verschiedenen Stellen ausdrücklich als selbständigen Gewerbetreibenden bzw. Kfz-Händler ausgewiesen worden, der das Fahrzeug zum Zwecke der gewerblichen Wiederveräußerung für seine Firma erworben hat. |