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Fahrbereites Fahrzeug über eBay verkauft - Was ist zu erwarten?

Auch wenn ein Gebrauchtwagens über eBay unter Privatleuten verkauft wurde, ist nicht davon auszugehen, dass eine Beschaffenheitszusage wie "fahrbereit" als Garantie zu verstehen ist. Aus dem ohne die Möglichkeit einer Besichtung des Kaufgegenstandes erforderlichen größerem Vertrauen des Käufers ergibt sich keine verschuldensunabhängige Haftung des Verkäufers für solche Aussagen. Bei der Beschaffenheitszusage "fahrbereit" muss der Wagen jedoch zumindest verkehrssicher sein - auch dann, wenn im Übrigen ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Sofern gutachterlich festgestellt wird, dass sich aufgrund des schlechten technischen Zustandes Teile von dem Wagen lösen können, ist das Fahrzeug nicht verkehrssicher. Der Käufer kann in diesem Fall die Rückgängigmachung des Kaufvertrags verlangen.
OLG Hamm, 12.5.2009 - Az: 28 U 42/09
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