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Angabe der Halteranzahl ohne Gewähr!

Die Angabe der Halteranzahl im Gebrauchtwagenkaufvertrag mit dem Vermerk "laut KFZ-Brief" bedeutet nicht, dass der Verkäufer eine Gewähr für die Richtigkeit übernimmt. Der Vermerk bringt nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck, dass der Verkäufer vertragsmäßig bindend die Haftung für die Richtigkeit der Angabe übernehmen und für die Folgen des Fehlens der betreffenden Eigenschaft einstehen will.
LG Kiel, 9.12.2008 - Az: 1 S 155/08
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