Die Angabe der Halteranzahl
im Gebrauchtwagenkaufvertrag mit dem Vermerk "laut KFZ-Brief" bedeutet
nicht, dass der Verkäufer eine Gewähr für die Richtigkeit
übernimmt. Der Vermerk bringt nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck,
dass der Verkäufer vertragsmäßig bindend die Haftung für
die Richtigkeit der Angabe übernehmen und für die Folgen des
Fehlens der betreffenden Eigenschaft einstehen will.