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Gewährleistungsansprüche durch unklaren Vertrag ausgeschlossen - Rückabwicklungsrecht

Im vorliegenden Fall hatte ein gewerblicher Händler eine ungewöhnliche und undurchschaubare Vertragsgestaltung gewählt, die alleine dazu diente, die Gewährleistungsrechte des Käufers weitgehende auszuschließen. Dies stand zudem in krassem Widerspruch zu der Ankündigung in der Werbung, bei der der Eindruck erweckt wurde, der Käufer sei gegen ein Mangelrisiko in besonderer Weise abgesichert. Tatsächlich jedoch sollte der angepriesene Zustandsbericht gegen den Käufer verwendet werden. Der Käufer kann daher den Kaufvertrag wegen Verschuldens bei Vertragsschluss rückabwickeln.
KG, 24.11.2008 - Az: 2 U 113/06
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