Gewährleistungsansprüche
durch unklaren Vertrag ausgeschlossen - Rückabwicklungsrecht
Im vorliegenden Fall hatte
ein gewerblicher Händler eine ungewöhnliche und undurchschaubare
Vertragsgestaltung gewählt, die alleine dazu diente, die Gewährleistungsrechte
des Käufers weitgehende auszuschließen. Dies stand zudem in
krassem Widerspruch zu der Ankündigung in der Werbung, bei der der
Eindruck erweckt wurde, der Käufer sei gegen ein Mangelrisiko in besonderer
Weise abgesichert. Tatsächlich jedoch sollte der angepriesene Zustandsbericht
gegen den Käufer verwendet werden. Der Käufer kann daher den
Kaufvertrag wegen Verschuldens bei Vertragsschluss rückabwickeln.