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Auch 35 km Fahrtstrecke macht Motorrad zu Gebrauchtsache

Auch wenn mit einer Strecke von 35 km lediglich eine geringe Benutzung eines Motorrads für Vorführzwecke vorliegt, so ist dies dennoch eine nicht unwesentliche Benutzung. Das Motorrad ist daher als gebraucht anzusehen und die Verkaufsbedingungen für gebrauchte Fahrzeuge mit der darin geregelten einjährigen Verjährungsfrist ab Auslieferung anwendbar.
LG Bremen, 19.6.2008 - Az: 6 O 1308/07
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