Auch
35 km Fahrtstrecke macht Motorrad zu Gebrauchtsache
Auch wenn mit einer Strecke
von 35 km lediglich eine geringe Benutzung eines Motorrads für Vorführzwecke
vorliegt, so ist dies dennoch eine nicht unwesentliche Benutzung. Das Motorrad
ist daher als gebraucht anzusehen und die Verkaufsbedingungen für
gebrauchte Fahrzeuge mit der darin geregelten einjährigen Verjährungsfrist
ab Auslieferung anwendbar.