Gewährleistungsausschluss
auch bei gewerblichem Händler, der Privatwagen verkauft?
Verkauft ein gewerblicher
Autohändler seinen Privatwagen, so kann er die Gewährleistung
ausschließen, da er insoweit als Privatmann zu beurteilen ist. Es
besteht daher auch kein Anspruch auf Reparaturkostenersatz, wenn die
Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. Der Umstand, dass der
Verkäufer gewerblicher Händler ist, begründet keinen Rechtsschein
dahingehend, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt.