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Gewährleistungsausschluss auch bei gewerblichem Händler, der Privatwagen verkauft?

Verkauft ein gewerblicher Autohändler seinen Privatwagen, so kann er die Gewährleistung ausschließen, da er insoweit als Privatmann zu beurteilen ist. Es besteht daher auch kein Anspruch auf Reparaturkostenersatz, wenn die  Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde. Der Umstand, dass der Verkäufer gewerblicher Händler ist, begründet keinen Rechtsschein dahingehend, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt.
AG München, 23.7.2007 - Az: 212 C 23532/06
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