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Falsch eingestellte Spur ist bei Gebrauchten nicht immer ein Mangel!

Bei einem acht Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 130.000 km gilt die Beweislastumkehr beim Kauf nicht. Hier gilt insbesondere, dass Defekte sich bei intensiver Abnutzung in Verbindung mit dem Alter einfacher erklären lassen. So ist eine falsch eingestellte Spur bei einem solchen PKW eine Abnutzungs- und Verschleißerscheinung und kein Mangel.
LG Hof, 13.8.2003 - Az: 32 O 713/02
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