| Falsch eingestellte Spur ist bei Gebrauchten nicht immer ein Mangel! |
| Bei einem acht Jahre alten
Fahrzeug mit einer Laufleistung von 130.000 km gilt die Beweislastumkehr
beim Kauf nicht. Hier gilt insbesondere, dass Defekte sich bei intensiver
Abnutzung in Verbindung mit dem Alter einfacher erklären lassen. So
ist eine falsch eingestellte Spur bei einem solchen PKW eine Abnutzungs-
und Verschleißerscheinung und kein Mangel.
LG Hof, 13.8.2003 - Az: 32 O 713/02 |