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Auch bei gebrauchtem Wohnmobil muss der Verkäufer nachbessern dürfenSeitens des Käufers
eines zwölf Jahr alten, bei Kaufvertragsabschluß funktionstüchtigen
Wohnmobils besteht dann kein Schadensersatzanspruch hinsichtlich von Reparaturkosten,
wenn der Käufer sofort eine andere Firma mit der Beseitigung der Mängel
beauftragt hat und dem Verkäufer keine Möglichkeit gegeben hat,
nachzubessern. Entscheidend ist hierbei, ob die Nachbesserung dem Käufer
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