|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |NEUWGAEN|
Neuwagen bestellt und nicht abgenommen - Schadenspauschale
Sieht eine AGB-Klausel eines Autohändlers wirksam vor, dass der Käufer eines Neuwagens bei Nichtabnahme zur Zahlung einer Schadenspauschale i.H.v. 15% des Kaufpreises verpflichtet ist, so beinhaltet die Pauschale nicht das Honorar eines Rechtsanwalts, der vom Händler mit der Geltendmachung seiner Ansprüche beauftragt wurde. Diese Gebühren sind vom Käufer somit zusätzlich zu erstatten.

LG Bonn, 11.9.2007 - Az: 8 S 85/07