Neuwagen
bestellt und nicht abgenommen - Schadenspauschale
Sieht eine AGB-Klausel
eines Autohändlers wirksam vor, dass der Käufer eines Neuwagens
bei Nichtabnahme zur Zahlung einer Schadenspauschale i.H.v. 15% des Kaufpreises
verpflichtet ist, so beinhaltet die Pauschale nicht das Honorar eines Rechtsanwalts,
der vom Händler mit der Geltendmachung seiner Ansprüche beauftragt
wurde. Diese Gebühren sind vom Käufer somit zusätzlich zu
erstatten.