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Meldung des neuen Fahrzeughalters nicht vergessen!

Es gehört zur Erfüllung der Meldepflicht des Fahrzeughalters, der Zulassungsbehörde Name und Anschrift des Erwerbers mitzuteilen und sich über diese Tatsachen - ggf. durch Einsicht in ein Ausweispapier - Kenntnis zu verschaffen. Wird gegen die Meldepflicht verstoßen, so begründet dies eine polizeirechtliche
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