Meldung
des neuen Fahrzeughalters nicht vergessen!
Es gehört zur Erfüllung
der Meldepflicht des Fahrzeughalters, der Zulassungsbehörde Name und
Anschrift des Erwerbers mitzuteilen und sich über diese Tatsachen
- ggf. durch Einsicht in ein Ausweispapier - Kenntnis zu verschaffen. Wird
gegen die Meldepflicht verstoßen, so begründet dies eine polizeirechtliche