Rücktritt
vom Gebrauchtwagenkauf bei erheblichem Mangel
Maßgeblich für
die Frage, ob bei einem Gebrauchtwagenkauf ein erheblicher Mangel vorliegt
oder nicht, ist der für die Mangelbeseitigung erforderliche Kostenaufwand.
Es liegt kein unerheblicher Mangel vor, wenn Kosten i.H.v. ca. 2500 EUR
(ca. 5% des Kaufpreises) durch den Austausch eines trotz zweimaliger Nachbesserung