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Erhöhter Verbrauch - Gebrauchtwagenhändler haftet nicht!Grundsätzlich haftet
ein Gebrauchtwagenhändler nicht dafür, daß das Fahrzeug
den herstellerseitig zugesagten Kraftstoffverbrauch einhält. Dieser
hängt nach Iängerer Inbetriebnahme auch von der Pflege des Fahrzeugs,
vom Einfahrverhalten und von der gewichtserhöhenden Sonderausstattung
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