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Gebrauchtwagen - Vollständiger Haftungsausschluß zulässigEin vollständiger
Haftungsausschluß ist bei Gebrauchtwagen grundsätzlich zulässig
- auch dann, wenn die Klausel sich im Kleingedruckten des Vertrages befindet,
dieser aber vom Käufer des Wagens formuliert wurde. In diesem Fall erfolgt Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |