| Falsche Beschreibung bei Internet-Autoverkauf |
| Im vorliegenden Fall hatte
ein Verkäufer ein Auto im Internet mit der falschen Beschreibung "in
einem sehr guten Zustand", unfallfrei und völlig fahrbereit angeboten.
Ein Kaufinteressent reiste eigens aus Düsseldorf nach München
an, um es zu begutachten. Das Auto wies jedoch erhebliche Mängel auf:
Servolenkung, Tacho, Drehzahlmesser, Temperatur- und Tankanzeige waren
defekt, die Vorderachse zog beim Fahren nach links, die Reifen waren abgefahren.
Der Interessent verlangte die nutzlos aufgewendeten Reisekosten vom Verkäufer und erhielt vom Gericht Recht. Das Auto hätte aufgrund des Zustands nicht mit "in einem sehr guten Zustand" angeboten werden dürfen. AG München, 23.5.2007 - Az: 163 C 8127/07 |