| Kein Rücktritt wegen Sachmangels bei altersbedingtem Verschleiß |
| Ist nicht auszuschließen,
daß ein Mangel auf altersbedingten Verschleiß zurückzuführen
ist, so ist der Käufer eines Gebrauchtwagens nicht zum Rücktritt
wegen eines Mangels berechtigt. Es handelt sich bei normalen, Alter und
Laufleistung entsprechenden Verschleiß nicht um einen Sachmangel
i.S.d. BGB. Für die Rückabwicklung des Kaufvertrages ist vom
Käufer zu beweisen, daß bei Übergabe ein Mangel vorlag.
LG Dortmund, 3.1.2007 - Az: 22 O 85/06 |