Der Verkäufer ist
verpflichtet, ungefragt auf Lackschäden hinzuweisen, wenn diese bei
einer Besichtigung bei Regen für den Käufer nicht erkennbar sind,
der Gebrauchtwagen jedoch deutliche Lackflecken aufweist. Andernfalls kann
der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz (vorliegend:
Gutachterkosten) verlangen.