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Wenn Lackschäden nicht erkennbar waren...

Der Verkäufer ist verpflichtet, ungefragt auf Lackschäden hinzuweisen, wenn diese bei einer Besichtigung bei Regen für den Käufer nicht erkennbar sind, der Gebrauchtwagen jedoch deutliche Lackflecken aufweist. Andernfalls kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz (vorliegend: Gutachterkosten) verlangen.

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